Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, die webbasierte Lernumgebung LeOn barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.  Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die webbasierte Lernumgebung LeOn und wurde am 06.06.2023 erstellt.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 15. bis 19. Mai 2023 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik: nicht konform

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar:

  • Die Anwendung wurde für Tablets und Desktop-Geräte entwickelt. Die Nutzung auf kleineren Displays ist nicht vorgesehen. Teilweise konform sind die Veränderung der Textgröße sowie der automatische Umbruch (Reflow).

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit und der Feedback-Mechanismus sind nicht unmittelbar – von jeder einzelnen Seite aus – erreichbar. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist auf der Startseite www.leon-nrw.de verfügbar, jedoch nicht im geschlossenen Nutzerbereich unter app.leon-nrw.de. 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 06. Juni 2023 zu Düsseldorf erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Schreiben Sie uns eine E-Mail an: bildungsmediathek@medienberatung.nrw.de

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an die Medienberatung NRW und den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Medienberatung NRW LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Team Bildungsmediathek NRW
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf

Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik