FAQ & Support

Fragen zum Zugang zu LeOn

Bild
Erklärvideo zu LeOn

Eine Version des Videos mit Untertiteln finden Sie hier.

Sollten Sie bereits einen Zugang zur LOGINEO NRW Schulplattform besitzen oder mit einer anderen Plattform mit Zugang zur Bildungsmediathek NRW arbeiten, können Sie sich einfach dort anmelden und darüber die Bildungsmediathek betreten. Ein separater Account ist dann nicht erforderlich. 

Alternativ besuchen Sie bitte die Bildungsmediathek NRW unter: https://bildungsmediathek-nrw.de. Klicken Sie oben rechts auf "Login" und anschließend auf "Registrieren", um einen neuen Account bei Ihrem Medienzentrum zu beantragen.

Eine ausführliche Dokumentation aller dafür erforderlichen Schritte finden Sie auf der Seite Auftragsdatenverarbeitung hier bei LeOn.

Wenn Sie als Schulleitung auf dem VIDIS-Portal die Schulmailadresse eingegeben haben, um die Zurücksetzung des Passworts zu beantragen, aber keine Mail von VIDIS erhalten, so kann das folgende Gründe haben:

  • Bitte versichern Sie sich, dass Sie die allgemeine SchulMail-Adresse (schulnummer@schule.nrw.de) eingegeben haben, und nicht die des Verwaltungspostfachs.
  • Möglicherweise ist das Schulmail-Postfach voll, sodass es keine weiteren Mails mehr annimmt. Bitte leeren Sie das Postfach.
  • Es kann in Ausnahmefällen auch daran liegen, dass Sie eine Mailweiterleitung installiert haben, welche die Mail von VIDIS nicht richtig verarbeitet. Bitte deaktivieren Sie diese Weiterleitung, um die Mail von VIDIS zu erhalten.

Sollten Sie weiterhin Probleme mit der Anmeldung bei VIDIS haben, wenden Sie sich gerne an den Support von VIDIS.

Fachdidaktische Fragen

Im Aufgabenraum stehen Ihnen unterschiedliche Unterstützungsformate zur Verfügung. Sie können Ihren Schülerinnen und Schülern beispielsweise den Lesepiloten als Lesestrategietraining zur Verfügung stellen. Dieser lenkt sie mit einer klaren Abfolge durch den Text.

Im Aufgabenraum gibt es zudem vorbereitete Fragen und Instruktionen für ein Literarisches Gespräch. Unter Leseverstehens-Aufgaben haben Sie die Möglichkeit, eigene Aufgaben zum Text zu erstellen.

Ja, die Fragen vom Lesepilot / literarischen Gespräch passen zu jedem Text. Sie können auch für neue Texte, die Sie als Lehrkraft in LeOn einstellen, eingesetzt werden. 

Sie wollen die Fragen zum Text individualisieren? Unter Leseverstehens-Aufgaben können Sie eigene Fragen erstellen und Ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen.

Ihre Ergebnisse und Antworten halten die Schülerinnen und Schüler außerhalb von LeOn fest, z.B. in ihrem eigenen Heft oder mündlich, um eine mögliche zusätzliche Hürde durch das digitale Schreiben zu umgehen.

Fachdidaktische Informationen zur Leseförderung sowie Fachartikel zum Leseverstehen finden Sie in der Lehrkraft-Ansicht. Wählen Sie eine angelegte Klasse aus. Scrollen Sie in der Übersicht nach unten zum Lehrkraft-Bereich.

Als Lehrkraft können Sie Materialien zur Diagnostik herunterladen: den Stolperwörter-Lesetest, Materialien für Lautleseprotokolle und die Pinnell-Skala (Skala zur Einschätzung der Intonationsfähigkeit / des phrasierten Lesens).

Fragen zur Anwendung von LeOn

Gehen Sie in den Lehrkraft-Bereich. Unter „Wie man mit LeOn arbeitet“ stehen Ihnen die Erklärvideos zur Verfügung. Sie finden die Videos auch in der Bildungsmediathek NRW.

Ja, als Schule müssen Sie die Erziehungsberechtigten vor der Nutzung von LeOn über die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung in Kenntnis setzen. Eine aktive Zustimmung durch Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich, wird aber zur Bestätigung der Kenntnisnahme empfohlen.

Hier finden Sie die entsprechende Vorlage eines solchen Informationsschreibens.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann die Lernumgebung LeOn von Schulen genutzt werden und personenbezogenen Daten verarbeiten, sofern diese Daten für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben (Bildungs- und Erziehungsauftrag) erforderlich sind.

Die Erforderlichkeit liegt vor, wenn dies zur Sicherung des konkreten Unterrichtsgeschehens oder aus anderen pädagogisch-didaktischen Gründen gegeben ist. In diesem Rahmen sind die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zur Nutzung der Systeme sowie bei Videokonferenzsystemen zum Einschalten von Ton und Bild verpflichtet.

  • Danach sind Bild-/Tonaufnahmen des Unterrichts nach § 120 (6) SchulG „echte“, „persistent gespeicherte“ Aufnahmen des stattfindenden Unterrichts.
    Das dient z.B. für Lehrfilme z.B. zum Einsatz in der Lehrerausbildung.
  • Lehr-/Lernsysteme, Arbeits-/Kommunikationsplattformen („incl. Videokonferenzsysteme“) dagegen sind speziell im § 120 (5) SchulG geregelt.

Das bedeutet, dass innerhalb dieser Systeme/Plattformen, die für unterrichtliche Zwecke eingesetzt werden, auch Bild/Ton der Schülerinnen und Schüler verarbeitet werden dürfen.
Einzelne unterrichtliche Beiträge von einzelnen Lernenden gelten dabei auch nicht als Aufnahmen des kompletten Unterrichts.

Eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen ist bei Nutzung von LeOn somit nicht erforderlich. 

Es müssen jedoch schulische Geräte verfügbar sein, sofern freiwillig kein privates Endgerät genutzt werden kann, denn Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind schulrechtlich nicht verpflichtet, ein digitales Endgerät für den Unterricht anzuschaffen oder einzusetzen.

Individuelle Hilfe

Gerne sind wir Ihnen bei individuellen Fragen zu Anmeldung und Nutzung der Anwendung LeOn oder dieser Webseite behilflich. Sie erreichen uns per E-Mail unter support@leon-nrw.de.